Getränkemarken auch bei Freistellung
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In vielen Unternehmen erhalten bestimmte Mitarbeitergruppen – etwa im Außendienst – zusätzliche Leistungen wie Getränkemarken. Nun hat das BAG geklärt, dass diese auch freigestellten Betriebsratsmitgliedern zustehen.
DER STREITFALL
Der Kläger war ursprünglich Verkaufsberater im Außendienst. Alle Mitarbeiter konnten am Arbeitsplatz kostenlos Getränke…