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Urteil
28. Mai 2026

Elternzeit: Kündigungsschutz auch für Teilabschnitte

BRK+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Das LAG Hamm stärkt die Rechte von Beschäftigten deutlich: Der besondere Kündigungsschutz nach § 18 BEEG gilt nicht nur für die erste Elternzeit, sondern für jeden wirksam beantragten Elternzeitabschnitt. Kündigungen zwischen bereits festgelegten Elternzeiten können damit unwirksam sein. Warum die Entscheidung auch für Betriebsräte wichtig ist und welche Folgen sie für die Praxis hat, lesen Sie im Beitrag.

DER STREITFALL

Der Arbeitnehmer beantragte beim beklagten Arbeitgeber mehrfach Elternzeit nach den Vorgaben des BEEG, teilweise für unmittelbar…

Silke Rohde
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