DER STREITFALL Der Beklagte betreibt eine Gaststätte. Er zahlte an seine Beschäftigte (im Folgenden: Schuldnerin), die als Küchenhilfe eingestellt war, aber auch als Thekenkraft eingesetzt wurde, im September 2020 neben dem Monatslohn und Sonntagszuschlägen eine Corona-Prämie von 400 €. Über das Vermögen der Schuldnerin war im Jahr 2015 das Insolvenzverfahren…