BR-Sprechstunde nicht nur auf Betriebsgelände
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Bild: ©Juan Pablo Correa Bercetche/iStock/Getty Images Plus
Der Betriebsrat kann nicht verlangen, dass der Arbeitgeber ihm auf dem Betriebsgelände einen Raum für die Sprechstunde zur Verfügung stellt. Wichtig ist vor allem, dass die Beschäftigten Gremiumsmitglieder jederzeit im Betrieb ansprechen können.
DER STREITFALL
In einer Filiale eines Unternehmens mit mehreren großen Lagerbereichen gibt es einen Betriebsrat ohne eigenes Betriebsratsbüro. Deshalb hat der Arbeitgeber für den Betriebsrat einen Büroraum rund 800 m vom Betriebsgelände entfernt angemietet. Das Gremium verlangte aber ein Büro auf dem Betriebsgelände.
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