Der Betriebsrat kann nicht verlangen, dass der Arbeitgeber ihm auf dem Betriebsgelände einen Raum für die Sprechstunde zur Verfügung stellt. Wichtig ist vor allem, dass die Beschäftigten Gremiumsmitglieder jederzeit im Betrieb ansprechen können.
Auch mit moderner IT müssen Betriebsräte Protokolle führen, Termine koordinieren und Auswertungen erstellen. Wann sie dafür eine Bürokraft vom Arbeitgeber verlangen können und warum eine gute Begründung entscheidend ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.