So sind Betriebsratsmitglieder vor Kündigung geschützt
Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG ist eine ordentliche Kündigung eines Betriebsrats- oder JAV-Mitglieds für die Dauer seiner Amtszeit nicht möglich. Mit dem Verlust des Betriebsratsamtes endet der Sonderkündigungsschutz des Betriebsratsmitglieds. An seine Stelle tritt jedoch die Nachwirkung des Sonderkündigungsschutzes für ehemalige Betriebsratsmitglieder nach § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG. Danach ist die Kündigung eines ehemaligen Betriebsratsmitglieds innerhalb eines Jahres nach Beendigung seiner Amtszeit unzulässig.
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