Das regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
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![Junge Frau steht in einer Großküche und schneidet Karotten. Im Hintergrund sind zwei männliche Küchenhilfen zu erkennen. Junge Frau steht in einer Großküche und schneidet Karotten. Im Hintergrund sind zwei männliche Küchenhilfen zu erkennen.](https://www.betriebsrat-kompakt.de/wp-content/uploads/sites/2/2024/03/GettyImages-511773067_komp-e1715590613320-400x200.jpg)
Bild: ©monkeybusinessimages/iStock/ Getty Images Plus
Das JArbSchG gilt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die als Arbeitnehmer, Auszubildende oder in einem ausbildungsähnlichen Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. Es verpflichtet den Arbeitgeber unter anderem, die strengen Vorschriften zur Arbeitszeit zu beachten.
Das JArbSchG unterscheidet zwischen Kindern und Jugendlichen:
- Kinder haben das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht.
- Jugendliche sind alle Minderjährigen, die zwischen 15 und 17 Jahren alt sind. Ab dem 18. Lebensjahr gelten sie als Erwachsene.
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