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Arbeitsschutz

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Illustration von Symbolen lesen Safety first.
Bild: ©Saksit Sangtong/iStock/Getty Images Plus

Das Arbeitsrecht ist vor allem für den Schutz der Arbeitnehmer gedacht. Sichtbar wird das unter anderem an einer allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für seine Beschäftigten. Diese spielt vor allem, aber nicht nur im Arbeitsschutz eine große Rolle.

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Mann sitzt an seinem Bütotisch vor einem Computer und tippt auf der Tastatur.
Bild: ©PeopleImages/iStock/ Getty Images Plus

Bildschirmarbeit kann sehr belastend sein – das Sitzen und das angestrengte Gucken in den Monitor können gesundheitliche Probleme auslösen. Um diese möglichst zu vermeiden, kann der Betriebsrat sein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ausüben.

Schwangere und stillende Frauen bestmöglich zu schützen – das ist das Ziel einer Regel zum Mutterschutzgesetz, die der Ausschuss für Mutterschutz kürzlich veröffentlicht hat. Sie soll Arbeitgeber und Betriebsräte praxisnah unterstützen.

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Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

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Seil, das nur noch an einem Faden zusammenhängt.
Bild: ©Philip/stock.adobe.com

Gerade in Pflegeberufen sind überdurchschnittlich viele Kollegen von einem Burnout bedroht, nach Untersuchungen trifft das fast auf ein Drittel (!) der Beschäftigten zu. Der Wunsch, perfekte Arbeit zu leisten und für die zu Pflegenden da zu sein, muss in Einklang gebracht werden mit einer oft dünnen Personaldecke und daraus folgender hoher Arbeitsbelastung. Dazu kommen noch anstrengende Schichtdienste.

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Verschiedene Zettel hängen an einer Pinnwand.
Bild: ©Canan turan/iStock/Getty Images Plus

Der Arbeitsschutz besteht bei uns aus vielen wichtigen Vorschriften. Da kann man schnell den Überblick verlieren. Deshalb ist der Arbeitgeber verpflichtet, die wichtigsten Schutzgesetze im Betrieb auszuhängen. So können Beschäftigte leichter sehen, welche Vorschriften gelten. Als Betriebsrat sollten Sie von Zeit zu Zeit prüfen, ob sich Ihr Arbeitgeber an die Aushangregeln hält. Die Grundlage dafür ist § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.

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Mann arbeitet an seinem Handy während er unterwegs ist.
Bild: ©Production Perig/stock.adobe.com

Mobile Arbeit ist – nicht zuletzt während der Pandemie – nahezu unbegrenzt auf dem Vormarsch: Überall werden E-Mails gecheckt, Präsentationen bearbeitet oder Kalkulationen erstellt. Bisher fehlten hierzu klare gesetzliche Regelungen. § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG beinhaltet dank des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes jetzt ausdrücklich das Recht des Betriebsrats, bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit mitzubestimmen.

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Junge Frau steht in einer Großküche und schneidet Karotten. Im Hintergrund sind zwei männliche Küchenhilfen zu erkennen.
Bild: ©monkeybusinessimages/iStock/ Getty Images Plus

Das JArbSchG gilt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die als Arbeitnehmer, Auszubildende oder in einem ausbildungsähnlichen Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. Es verpflichtet den Arbeitgeber unter anderem, die strengen Vorschriften zur Arbeitszeit zu beachten.

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Arbeitsschutzmaterial.
Bild: ©Rawf8/iStock/Getty Images Plus

Der Arbeitsschutzausschuss ist die bedeutsamste Einrichtung, wenn es um den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz geht. Da die gesetzlichen Vorschriften viel Spielraum bei der konkreten Umsetzung lassen, können gut geschulte und enga­gierte Ausschussmitglieder eine Menge bewegen, um Kollegen effektiv zu schützen.

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PSA: Grundlage ist Gefährdungs­beurteilung
Bild: ©Rapeepat Pornsipak/iStock/Getty Images Plus

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) gehört bei vielen Tätigkeiten dazu. Sie kann allerdings nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn sie möglichst gut passt. Um das sicherzustellen, kommt es zuerst auf eine umfassende Gefährdungsbeurteilung an.

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