Blockseminar zum Lärmschutz grundsätzlich erforderlich

DER STREITFALL
Arbeitgeber und Betriebsrat eines Metall verarbeitenden Betriebs stritten darüber, ob und wie dort Lärm die Mitarbeiter belastet. Der Betriebsrat hielt eine Schulung für erforderlich, um das Thema besser beurteilen zu können. Deshalb nahm er an einem fünftägigen Seminar der IG Metall teil. An einem Tag wurden dort auch andere Themen – konkret ging es um Arbeitslasten – behandelt, die nicht direkt etwas mit Lärmschutz zu tun hatten. Der Arbeitgeber weigerte sich daher wegen mangelnder Erforderlichkeit, die Kosten für die Weiterbildung zu übernehmen.
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