Sturz in Garage kein Arbeitsunfall
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Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Ein Unfall auf dem Weg zum Auto in der Wohnhausgarage reicht nicht aus, um einen Arbeitsunfall anzuerkennen. Denn der Versicherungsschutz beginnt erst jenseits des häuslichen Bereichs. Was das Urteil für den täglichen Weg zur Arbeit bedeutet – und wo die rechtliche Linie verläuft.
DER STREITFALL
Der Kläger wollte zur Arbeit und kam im Treppenhaus, das zur Garage eines Mehrfamilienhauses führt, auf dem Weg zu seinem Fahrzeug zu Fall und zog sich dabei eine Handgelenksprellung…