Negative Gesundheitsprognose erlaubt krankheitsbedingte Kündigung
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Eine hohe Zahl an Fehltagen allein reicht nicht für eine Kündigung – manchmal aber schon. Das LAG Köln hat die Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung präzisiert und dabei auch das betriebliche Eingliederungsmanagement in den Blick genommen. Ein Urteil, das Betriebsräte kennen sollten.
DER STREITFALL
Der Arbeitnehmer war seit März 2017 bei seinem Arbeitgeber tätig, zuletzt in einer Expertenrolle mit beratender Funktion und…