Eine hohe Zahl an Fehltagen allein reicht nicht für eine Kündigung – manchmal aber schon. Das LAG Köln hat die Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung präzisiert und dabei auch das betriebliche Eingliederungsmanagement in den Blick genommen. Ein Urteil, das Betriebsräte kennen sollten.