BR-fähiger Betriebsteil auch bei Firmensitz im Ausland
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Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Eine Fluggesellschaft mit Sitz in Malta und Konzernzentrale in Irland wollte gerichtlich feststellen lassen, dass ihre Berliner Basis keinen Betriebsrat wählen kann. Das Bundesarbeitsgericht sah das anders – und setzte ein deutliches Zeichen für die betriebliche Mitbestimmung in international organisierten Unternehmen.
DER STREITFALL
Der Arbeitgeber ist eine Fluggesellschaft mit Sitz in Malta und Konzernzentrale in Irland. Er betreibt Flüge von und zu zahlreichen…