Eine Fluggesellschaft mit Sitz in Malta und Konzernzentrale in Irland wollte gerichtlich feststellen lassen, dass ihre Berliner Basis keinen Betriebsrat wählen kann. Das Bundesarbeitsgericht sah das anders – und setzte ein deutliches Zeichen für die betriebliche Mitbestimmung in international organisierten Unternehmen.
Betriebsversammlungen müssen nicht immer mit der kompletten Belegschaft durchgeführt werden. Unter Umständen ist das Format einer Abteilungsversammlung besser geeignet, um konkret auf Probleme in diesem Teil des Betriebs eingehen zu können. § 42 Abs. 2 BetrVG legt fest, wann der Betriebsrat Abteilungsversammlungen durchführen kann.