Eine Fluggesellschaft mit Sitz in Malta und Konzernzentrale in Irland wollte gerichtlich feststellen lassen, dass ihre Berliner Basis keinen Betriebsrat wählen kann. Das Bundesarbeitsgericht sah das anders – und setzte ein deutliches Zeichen für die betriebliche Mitbestimmung in international organisierten Unternehmen.