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Urteil
31. August 2026

Körperlicher Angriff rechtfertigt fristlose Entlassung

BRK+
Körperlicher Angriff rechtfertigt fristlose Entlassung
Bild: © BrianAJackson/iStock/Getty Images Plus
Wenn ein Arbeitnehmer einen Vorgesetzten physisch attackiert, darf der Arbeitgeber sofort außerordentlich kündigen. Er muss den Beschäftigten nicht erst abmahnen. Das entschied das LAG Hamm.

DER STREITFALL

Während einer Nachtschicht kam es zwischen dem klagenden Arbeitnehmer und seinem Vorgesetzten zum Streit, in dessen Verlauf der…

Silke Rohde
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