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Kündigung außerordentlich

BRK+
Körperlicher Angriff rechtfertigt fristlose Entlassung
Bild: © BrianAJackson/iStock/Getty Images Plus

Wenn ein Arbeitnehmer einen Vorgesetzten physisch attackiert, darf der Arbeitgeber sofort außerordentlich kündigen. Er muss den Beschäftigten nicht erst abmahnen. Das entschied das LAG Hamm.

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