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Körperlicher Angriff rechtfertigt fristlose Entlassung
Zeitschrift - Aktuelle Ausgabe
Startseite Kündigung außerordentlich
Wenn ein Arbeitnehmer einen Vorgesetzten physisch attackiert, darf der Arbeitgeber sofort außerordentlich kündigen. Er muss den Beschäftigten nicht erst abmahnen. Das entschied das LAG Hamm.