Keine Anhörung bei Ortswechseln von Azubis

Frage
Müssen wir für die kurzzeitigen Arbeitsplatzwechsel unserer Auszubildenden, wenn diese im Rahmen ihrer Ausbildung die unterschiedlichen Abteilungen durchlaufen müssen (Ausbildungsrahmenplan), jeweils eine Anhörung nach § 99 BetrVG haben? Bei unseren Azubis kommt es vor, dass die Personen für ein bis zwei Monate den Standort wechseln müssen – in unserem Fall ca. 35 Kilometer.
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