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Abrechnung

BRK+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Das BAG entschied, dass Entgeltabrechnungen auch über ein digitales Mitarbeiterpostfach bereitgestellt werden dürfen, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebene Textform wahren (§ 108 Abs. 1 GewO). Arbeitgeber müssen aber sicherstellen, dass Beschäftigte ohne privaten Online-Zugang die Dokumente im Betrieb einsehen und ausdrucken können.

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