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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Eine konfessionslose Bewerberin wird nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen und verlangt Entschädigung wegen Diskriminierung. Das BAG klärt, wann die Kirchenzugehörigkeit tatsächlich Voraussetzung für einen Job sein darf – eine Entscheidung, die Betriebsräte bei Stellenausschreibungen und Einstellungen kennen sollten.

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