Egal ob Seminarbesuch, Widerspruch zu einer Einstellung oder Abschluss einer Betriebsvereinbarung – der Betriebsrat braucht für all seine Handlungen einen gültigen Beschluss. Dieser wird in der Betriebsratssitzung gefasst. Deshalb ist es so wichtig, dass Sitzungen und Beschlussfassung fehlerfrei ablaufen.
Wenn die Verhandlungen mit der Geschäftsleitung nicht vorankommen und auch keine Aussicht auf Besserung besteht, können und sollten Sie als Betriebsrat ernsthaft über das Einschalten der Einigungsstelle nachdenken. Haben Sie sich zu diesem Schritt entschieden, muss das Ganze offiziell auf den richtigen Weg gebracht werden. Dazu müssen Sie die Anrufung der Einigungsstelle in einer Ihrer Sitzungen formell beschließen (§ 33 BetrVG).