Konzern- oder Gesamtbetriebsrat? Wenn die Zuständigkeit nicht eindeutig ist, dürfen beide eine Einigungsstelle anrufen. Das LAG Köln sieht darin kein Problem und erklärt dies mit dem nachfolgenden Beschluss.
Normalerweise ist bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten das Gericht am Firmensitz zuständig. Doch: Wer ausschließlich im Homeoffice arbeitet, kann den Gerichtsstand an seinem Wohnort beanspruchen – auch wenn dieser nicht mit dem Unternehmenssitz übereinstimmt.
Wenn Arbeitgeber Fragebögen einsetzen, deren Beantwortung Rückschlüsse auf die Eignung oder das Verhalten von Beschäftigten zulässt, kann der Betriebsrat mitbestimmen. Das hat jetzt das LAG Niedersachsen entschieden.
Angesichts des weit verbreiteten Personalmangels stoßen zahlreiche Beschäftigte zunehmend an ihre Belastungsgrenzen. Dies kann einerseits dazu führen, dass eine andauernde Überbeanspruchung das Risiko einer Erkrankung bei den Mitarbeitenden erhöht. Andererseits besteht die Gefahr, dass auch Dritte – insbesondere im Gesundheits- und Pflegebereich – gesundheitliche Schäden erleiden. In solchen Situationen kann es sinnvoll und erforderlich sein, eine Überlastungsanzeige zu stellen.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Zahlreiche Arbeitnehmer sehen sich heute mit immensen Anforderungen im Berufs- und Privatleben konfrontiert. Die daraus entstehenden psychischen Belastungen können ernsthafte gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen. Statistiken zufolge sind etwa 30 Prozent der Beschäftigten betroffen – in deutliches Signal dafür, dass Betriebsräte sich intensiver mit dem Thema auseinandersetzen sollten.
Der Arbeitsschutz im Betrieb steht und fällt mit den Personen, die für seine Umsetzung sorgen und diese kontrollieren. Daher kommt den Sicherheitsbeauftragten eine wichtige Rolle zu. Diese müssen im Betrieb ordnungsgemäß ausgebildet werden, um ihre Aufgaben erfüllen zu können.