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Arbeitsschutzausschuss

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Arbeitsschutzausschüsse in größeren Betrieben verpflichtend
Bild: ©ultramansk/iStock/Getty Images Plus

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten eigene Arbeitsschutzausschüsse gebildet werden müssen. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitsschutz unternehmensweit zentral organisiert ist. Nur bei Ausschüssen vor Ort kann auf die jeweiligen Schutzbedürfnisse ausreichend eingegangen werden.

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Arbeitsschutzmaterial.
Bild: ©Rawf8/iStock/Getty Images Plus

Der Arbeitsschutzausschuss ist die bedeutsamste Einrichtung, wenn es um den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz geht. Da die gesetzlichen Vorschriften viel Spielraum bei der konkreten Umsetzung lassen, können gut geschulte und enga­gierte Ausschussmitglieder eine Menge bewegen, um Kollegen effektiv zu schützen.

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