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Arbeitssicherheit

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Mann mit Sicherheitsbekleidung kontrolliert Sicherheit des Betriebs.
Bild: ©twinsterphoto/iStock/Getty Images Plus

Das LAG Niedersachsen hat verdeutlicht, dass sich Arbeitnehmer an geltende Sicherheitsanweisungen halten müssen. Ansonsten droht ihnen die Kündigung durch den Arbeitgeber. Das gilt insbesondere dann, wenn sie sich uneinsichtig zeigen und es immer wieder zu Verstößen kommt.

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Statue einer Justitia.
Bild: ©David Gyung/iStock/Getty Images Plus

Der Arbeitgeber kann dem Betriebsrat grundsätzlich andere Räume als bisher für das Betriebsratsbüro zuweisen. Das geht allerdings nur, wenn diese über einen die Vertraulichkeit gewährleistenden Schall- und Sichtschutz verfügen.

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