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Arbeitssicherheit

BRK+
Statue einer Justitia.
Bild: ©David Gyung/iStock/Getty Images Plus

Der Arbeitgeber kann dem Betriebsrat grundsätzlich andere Räume als bisher für das Betriebsratsbüro zuweisen. Das geht allerdings nur, wenn diese über einen die Vertraulichkeit gewährleistenden Schall- und Sichtschutz verfügen.

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