Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Arbeitsvergütung

BRK+
Frau ist am Telefon.
Bild: ©Jupiterimages/iStock/Getty Images Plus

Im Arbeitszeitrecht liegt die Tücke im Detail: Die Einteilung in Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft hat unterschiedliche Folgen. Während die Arbeitszeit und auch der Bereitschaftsdienst voll vergütet werden, wird bei Rufbereitschaft meist nur die während dieses Zeitraums tatsächlich angefallene Arbeitszeit bezahlt. Doch es gibt Ausnahmen, in denen Arbeitgeber das volle Gehalt zahlen müssen, wie der EuGH entschied.

BRK+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Der Kläger reiste aus persönlichen Gründen trotz der Warnung in ein Corona-Risikogebiet. Er erfüllte nach der Heimreise alle Kriterien um von der Quarantänepflicht befreit zu sein. Dennoch verweigerte ihm der beklagte Arbeitgeber für die Dauer von 14 Tagen den Zutritt zum Betrieb und zahlte keine Arbeitsvergütung. Der Arbeitnehmer gewann vor Gericht.

1 von 1