Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn sie optimal an ihren Träger angepasst ist. Dabei sind einige ergonomische und gesundheitliche Anforderungen zu beachten. Nutzen Sie Ihr Kontrollrecht, um zu prüfen, ob Ihr Arbeitgeber diese Punkte ausreichend beachtet.