Im September startet das neue Ausbildungsjahr. Es ist eine verantwortungsvolle Aufgabe für Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam, den jungen Kollegen bei den ersten Schritten ins Berufsleben zu helfen. Überprüfen Sie, welches Konzept die Geschäftsleitung für die Berufsausbildung hat – oder schaffen Sie dieses gemeinsam in einer Betriebsvereinbarung.
Die JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) ist auch für den Betriebsrat wichtig: Schließlich setzt sich dieses Gremium für die Nachwuchskräfte im Betrieb ein – und bildet nicht selten auch den Nachwuchs für den Betriebsrat selbst. Daher profitieren beide Seiten, wenn die Zusammenarbeit möglichst reibungslos klappt.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.