Auch Betriebsratsmitglieder mit befristetem Vertrag haben keinen Anspruch auf Entfristung. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber sie wegen ihres Mandats benachteiligt hat. Nur dann besteht ein Schadensersatzanspruch.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Neben der Befristung mit Sachgrund erlaubt § 14 Abs. 2 TzBfG auch, Arbeitsverträge unter bestimmten Voraussetzungen ohne Sachgrund zu befristen. Für den Betriebsrat sind die Mitbestimmungsrechte dabei eingeschränkt: Sie können oft nur Ihr Kontrollrecht nach § 80 Abs. 1 BetrVG geltend machen. In einigen Fällen greift auch § 99 BetrVG.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
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