Wenn der Arbeitgeber eine bisher bezahlte Frühstückspause abschafft, kann der Betriebsrat dabei nicht mitbestimmen. Das gilt zumindest dann, wenn in anwendbarer Tarifvertrag existiert, der hierzu Regelungen trifft. Das hat das BAG entschieden.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.