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Keine Mitbestimmung bei bezahlter Pause
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Teilzeit kann Betriebsrente senken
Wer in den letzten Jahren vor der Rente nur noch Teilzeit gearbeitet hat, muss unter Umständen empfindliche Einbußen bei der Betriebsrente hinnehmen. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht.