Wie weit reicht der Spielraum von Arbeitgebern bei der Anpassung von Betriebsrenten? Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgericht zeigt: Unternehmen dürfen eine Anpassung an den Kaufkraftverlust ablehnen, wenn ihre wirtschaftliche Lage dies nicht zulässt. Entscheidend ist dabei vor allem die Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung in den Jahren vor dem Anpassungsstichtag.
Wer in den letzten Jahren vor der Rente nur noch Teilzeit gearbeitet hat, muss unter Umständen empfindliche Einbußen bei der Betriebsrente hinnehmen. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht.