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Bildschirmarbeit

BRK+
Mann sitzt an seinem Bütotisch vor einem Computer und tippt auf der Tastatur.
Bild: ©PeopleImages/iStock/ Getty Images Plus

Bildschirmarbeit kann sehr belastend sein – das Sitzen und das angestrengte Gucken in den Monitor können gesundheitliche Probleme auslösen. Um diese möglichst zu vermeiden, kann der Betriebsrat sein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ausüben.

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