In einem gewissen Rahmen darf der Arbeitgeber den Mitarbeitern vorschreiben, wie sie sich während der Arbeitszeit kleiden müssen. Der Betriebsrat darf dabei grundsätzlich mitbestimmen. Das gilt zumindest dann, wenn es um allgemeine Vorgaben geht. Bei gesetzlich vorgeschriebener Arbeits- oder Schutzkleidung hingegen gibt es keine Möglichkeit zur Mitbestimmung.
Arbeitgeber dürfen die Nutzung von Handys am Arbeitsplatz grundsätzlich einschränken. Dies erlaubt ihnen ihr Weisungsrecht. Doch dabei gibt es einiges zu beachten – und auch eine Mitbestimmung durch den Betriebsrat kann unter Umständen erforderlich sein.
Hunde können das Betriebsklima positiv beeinflussen, aber nicht jeder ist davon begeistert. Ob Hunde mit an den Arbeitsplatz genommen werden dürfen, ist eine freie Entscheidung des Arbeitgebers. Und selbst, wenn er eine Mitnahme jahrelang duldet, kann er trotzdem seine Meinung ändern. Das bestätigt das LAG Düsseldorf.