Eine konfessionslose Bewerberin wird nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen und verlangt Entschädigung wegen Diskriminierung. Das BAG klärt, wann die Kirchenzugehörigkeit tatsächlich Voraussetzung für einen Job sein darf – eine Entscheidung, die Betriebsräte bei Stellenausschreibungen und Einstellungen kennen sollten.