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Elternzeit

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Das hat sich im Arbeitsrecht zum 01.01.2025 geändert
Bild: ©David Gyung/iStock/Getty Images Plus

Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz („BEG IV“) war eines der letzten Lebens­zeichen der Ampel und hat zum Jahreswechsel einige Erleichterungen für Arbeit­geber und Arbeitnehmer gebracht: Dies gilt vor allem für das Nachweisgesetz („NachwG“) und das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz („BEEG“).

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Auf einem Tisch liegt neben einem Laptop Kinderspielzeug.
Bild: ©Natasha Kovtun/iStock/Getty Images Plus

Jeder Elternteil kann vom Arbeitgeber verlangen, für maximal drei Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes zu nehmen und während dieser Zeit nicht zu arbeiten. Rechtsgrundlage hierfür ist das Bundeselterngeld- und Elternzeit­gesetz (BEEG).

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Baby, das mit Eltern Händchen hält.
Bild: ©Polina Strelkova/iStock/Getty Images Plus

Durch das Recht auf Elternzeit kommt es zu längeren Auszeiten von Müttern und Vätern. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt jetzt, dass es trotz dieser nicht immer kompensierten Ausfälle in den betroffenen Betrieben auf längere Sicht zu keinen nachteiligen Folgen gekommen ist.

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