Der Rechtsstreit beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit dienstliche Nachrichten lesen muss, um sich über etwaige Dienstplanänderungen am nächsten Tag zu informieren. Der Arbeitgeber gab kurzfristig eine Dienstplanänderung bekannt, die der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig zur Kenntnis nahm. Gegen die in der Folge ausgesprochene Abmahnung klagte der Arbeitnehmer und gewann vor Gericht.