Manche Dinge sind sehr klein und gerade deshalb extrem schädlich. So verhält es sich z. B. mit Staub am Arbeitsplatz. Sind Beschäftigte ihm länger ausgesetzt, drohen ernsthafte Erkrankungen. Betriebsräte sollten daher genau prüfen, ob der Arbeitgeber die gesetzlichen Grenzwerte für die Belastung am Arbeitsplatz einhält.
Es liegt in der menschlichen Natur, Negatives auszublenden und Gedanken daran möglichst zu verdrängen. So verhält es sich nicht selten auch mit Notfallsituationen im Betrieb: Ein schwerer Unfall, ein Brand – jeder weiß, dass das theoretisch passieren kann. Und weil diese Dinge eben auch tatsächlich immer wieder passieren, sind Betriebe gut beraten, für diese Notfallsituationen gewappnet zu sein.
Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat in einer Studie untersucht, welchen Stellenwert Gesundheitsthemen in den Betrieben haben. Die Ergebnisse geben zumindest Anlass zur Hoffnung.
Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) gehört bei vielen Tätigkeiten dazu. Sie kann allerdings nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn sie möglichst gut passt. Um das sicherzustellen, kommt es zuerst auf eine umfassende Gefährdungsbeurteilung an.
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes. Bei der jeweiligen Umsetzung gibt es viel Spielraum, da das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nur die wichtigsten Eckpunkte regelt. Das eröffnet Ihnen als Betriebsrat weitreichende Mitbestimmungsrechte. Am besten legen Sie den genauen Ablauf der Beurteilungen verbindlich in einer Betriebsvereinbarung fest. Dabei sind jedoch bestimmte Prinzipien zu beachten.