Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Homeoffice

BRK+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Normalerweise ist bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten das Gericht am Firmensitz zuständig. Doch: Wer ausschließlich im Homeoffice arbeitet, kann den Gerichtsstand an seinem Wohnort beanspruchen – auch wenn dieser nicht mit dem Unternehmenssitz übereinstimmt.

BRK+
Kranker Mann mit Taschentuch sitzt vor einem Notebook und arbeitet
Bild: © PeopleImages / iStock / Getty Images Plus

Eine Krankschreibung dient der Genesung der Mitarbeiter. Dies gilt auch für Arbeiten im Homeoffice. Schaffen Sie mit Hilfe einer Betriebsvereinbarung hier klare Richtlinien.

Gratis
Mann sitzt am Esstisch zuhause und arbeitet am Laptop.
Bild: ©Miljan Živković/iStock/Getty Images Plus

Wer viel im Homeoffice arbeitet, hat oft schlechtere Chancen, beruflich aufzusteigen. Das zeigt eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Besonders kinderlose Männer und Frauen sowie Väter, die oft von zu Hause arbeiten, werden seltener befördert.

BRK+
Frau am Schreibtisch im Homeoffice.
Bild: ©Korrawin/iStock/Getty Images Plus

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG gibt es erst seit 2021. Gerichte haben deshalb nun zu klären, was genau alles zur Ausgestaltung mobiler Arbeit zählt. Dazu äußert sich in einer zu begrüßenden Entscheidung das LAG Berlin-Brandenburg.

Gratis
Paragraphen, Waage und Gerichtshammer.
Bild: ©JanPietruszka/iStock/Getty Images Plus

Die Rechtsprechung zur Frage der Anerkennung von Arbeitsunfällen im Homeoffice ist um eine wichtige Entscheidung reicher: Das Bundessozialgericht entschied, dass die Kontrolle einer defekten Heizung keine ausschließlich privat veranlasste Tätigkeit ist.

BRK+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Nachdem ein Arbeitsverhältnis endete, verlangte der Arbeitnehmer eine Lohnrückzahlung. Die Arbeitnehmerin arbeitete viel im Home-Office, jedoch war kein objektivierbarer Arbeitsnachweis ersichtlich.

BRK+
Magnet zieht eine Holzfigur aus Menge heraus.
Bild: ©Andrii Yalanskyi/stock.adobe.com

Das Recht zur Versetzung kann sich aus dem Inhalt des Arbeitsvertrags oder aus dem Weisungsrecht (Direktionsrecht) des Arbeitgebers ergeben. Sind im Arbeitsvertrag Art und/oder Ort der Arbeitsleistung vertraglich vereinbart und fehlt eine Versetzungsklausel, so besteht keine Möglichkeit für den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer zu versetzen. Der Wechsel des Arbeitsbereichs kann dann nur über eine Änderungskündigung erreicht werden.

Leider wird uns die Corona-Pandemie weiter beschäftigen, insbesondere auch am Arbeitsplatz. Daher ist es sinnvoll, aktuelle Gerichtsentscheidungen im Blick zu haben, die wichtige Fragen verbindlich klären.

BRK+
Büro im Homeoffice.
Bild: ©jsnover/iStock/Getty Images Plus

Rund 60 % der Betriebe, die in der Pandemie Homeoffice ermöglichten, geben an, dass dies meist keine Auswirkungen auf die Produktivität ihrer Beschäftigten hat. Das zeigt eine im November 2021 durchgeführte repräsentative Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

BRK+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Auf dem Weg zum Start des Arbeitstages im Homeoffice stürzte der Kläger. Als die beklagte Berufsgenossenschaft Leistungen aus Anlass des Unfalls ablehnte, klagte der Verletzte. Der Kläger gewann vor Gericht.

1 von 2