Unfälle im Arbeitsleben passieren jeden Tag. Für die betroffenen Beschäftigten hängt in der Regel viel davon ab, ob die Berufsgenossenschaften diese Ereignisse als Arbeits- und Wegeunfälle anerkennen. Entscheidend ist hier die Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit.
Eine medizinische Fachangestellte war nicht bereit, sich einer Impfung gegen SARS-CoV-2 zu unterziehen. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis innerhalb der Wartezeit und fristgemäß. Daraufhin hat die Beschäftigte eine Klage eingereicht, welche abgewiesen wurde.