Eine Bewerberin mit Kopftuch wird für eine sicherheitsrelevante Tätigkeit am Flughafen abgelehnt – und klagt wegen religiöser Diskriminierung. Der Arbeitgeber verweist auf Neutralitätsvorgaben und interne Regelungen. Doch wann ist ein Kopftuchverbot rechtlich zulässig – und wo beginnt unzulässige Benachteiligung? Ein aktueller Fall mit hoher Relevanz für Betriebsräte.