Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Urlaub – die schönste Zeit des Jahres. Die Kollegen haben jedes Jahr häufig dieselben Fragen, wenn es um dieses Thema geht. Grund genug für Betriebsräte, diese zusammenzustellen und die Beschäftigten kompakt über das Wichtigste zu informieren.
Immer mehr Beschäftigte sind krankgeschrieben. Was die Gründe dafür sind, hat eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung untersucht. Die Ursachen sind demnach komplex – und „Blaumachen“ ist nicht darunter.
Die Hausbesuche bei kranken Tesla-Beschäftigten haben das Thema Arbeitsunfähigkeit wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Was darf der Arbeitgeber kontrollieren und wie müssen sich Mitarbeiter im Krankheitsfall verhalten?
Beschäftigte sind im ersten Halbjahr 2024 besonders häufig krank. Laut aktueller Auswertung der KKH Kaufmännische Krankenkasse kamen von Januar bis Ende Juni bundesweit 210 Krankheitsfälle auf 100 erwerbstätige Mitglieder. Bereits im Vorjahreszeitraum war jeder Berufstätige durchschnittlich zweimal krank.
In vielen Unternehmen bekommen die Beschäftigten sogenannte Sondervergütungen, also spezielle zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers wie etwa das Weihnachtsgeld. Auch das Urlaubsgeld und Jubiläums- sowie Treueprämien zählen dazu. Gerade Arbeitnehmer mit eher niedrigem Einkommen planen solche Zahlungen fest ein, z. B. für Anschaffungen oder Urlaube. Doch im Krankheitsfall heißt es unter Umständen, auf das Extragehalt verzichten zu müssen.
Der Arbeitgeber ist unter Umständen verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zu wiederholen. Das ist etwa dann der Fall, wenn ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres nach einem abgeschlossenen BEM erneut länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt. Das hat das BAG entschieden.