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Kündigung Anhörung

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Anhörung und Widerspruch bei betriebsbedingten Kündigungen
Bild: © siraanamwong / iStco / Getty Images Plus

Bei geplanten betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nach § 102 BetrVG anhören. Allerdings ist das Gremium nicht in der Lage, die Entlassung zu verhindern. Der Beschäftigte kann sich nur selbst in Form einer Kündigungsschutzklage gegen die Entlassung wehren.

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