Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung angehört werden – sonst ist die Kündigung unwirksam. Doch was gilt, wenn dem Arbeitgeber nachträglich neue Kündigungsgründe bekannt werden? Unter bestimmten Bedingungen dürfen solche Gründe nachgeschoben werden.
Eine aktuelle Studie zeigt: Das Verhältnis zur Führungskraft kann ein Kündigungsgrund sein – meist spielen jedoch mehrere Faktoren zusammen. Für Betriebsräte heißt das: Wer Kündigungen verstehen will, muss das Gesamtbild im Blick behalten.