Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Massenentlassungen

BRK+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Ohne ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrats keine wirksame Massenentlassung: Das BAG hat Kündigungen wegen Verfahrensfehlern bei der Massenentlassungsanzeige gekippt. Ein Urteil mit großer Bedeutung für die betriebliche Praxis und die Mitbestimmung.

BRK+
Mehrere Mitarbeiter packen ihre Sache in Kartons zusammen in Folge einer Massenentlassung.
Bild: ©vectorikart/iStock/Getty Images Plus

Plant der Arbeitgeber, etliche Beschäftigte gleichzeitig zu entlassen, spricht man von Massenentlassungen. Rechtsgrundlage sind die §§ 17 ff. Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Diese Kündigungen dürfen erst dann ausgesprochen werden, wenn vorher die Massenentlassungsanzeige erstattet und das nach § 17 Abs. 2 KSchG vorgesehene Unterrichtungs- und Beratungsverfahren mit dem Betriebsrat durchgeführt wurde.

1 von 1