Neben dem in der Ausgabe 14/2025 von Betriebsrat KOMPAKT behandelten Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gibt es weitere Möglichkeiten, den Einsatz von KI im Betrieb zu kontrollieren und zu gestalten: Grundlagen hierfür sind die Regelungen des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und § 95 BetrVG.
KI – ein Themenfeld, das das Berufsleben auf den Kopf stellt wie kaum ein anderes. Der Umgang damit ist unter anderem deshalb so herausfordernd, weil sich KI in atemberaubendem Tempo weiterentwickelt und die Regelungen dazu weit hinterherhinken bzw. zum Teil noch gar nicht vorhanden sind. Das gilt auch für die entsprechenden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.