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Studie: Darum kündigen Arbeitnehmer
Zeitschrift - Aktuelle Ausgabe
Startseite Schallschutz
Schall- und Sichtschutz für BR-Büro nötig
Der Arbeitgeber kann dem Betriebsrat grundsätzlich andere Räume als bisher für das Betriebsratsbüro zuweisen. Das geht allerdings nur, wenn diese über einen die Vertraulichkeit gewährleistenden Schall- und Sichtschutz verfügen.