Konstruktive Betriebsratsarbeit erfordert umfassende Kenntnisse in vielfältigen Themenfeldern. Ob Mitbestimmung, Kündigungsschutz, Datenschutz oder Konfliktmanagement – das notwendige Fachwissen können Mitglieder des Gremiums in passenden Schulungen erlangen. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht während der gesamten Amtszeit.
In diesem Fall verweigerte der Arbeitgeber die Kostenübernahme für ein Seminar des Betriebsrats zum Thema Lärmschutz, weil auch andere Inhalte behandelt wurden. Das Gericht entschied jedoch, dass das Seminar insgesamt erforderlich war, da der überwiegende Teil relevante Kenntnisse vermittelte, die der Betriebsrat zur Ausübung seines Mitbestimmungsrechts im Bereich Gesundheitsschutz benötigt.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Bei der Verschmelzung zweier Betriebe bleiben die Betriebsräte vorerst im Amt. Bis ein neuer Betriebsrat gewählt ist, haben die Betriebsratsmitglieder ein Restmandat.
Erfolgreiche Betriebsratsarbeit setzt großes Wissen in verschiedenen Bereichen voraus. Egal, ob es um Mitbestimmungsrechte, Kündigungsgründe, Datenschutz oder Konfliktlösung geht – das nötige Know-how können Gremiumsmitglieder in entsprechenden Schulungen erwerben. Darauf haben sie einen gesetzlichen Anspruch zu Beginn ihrer Amtsperiode, aber auch immer wieder aus gegebenem Anlass im Verlauf der Tätigkeit als Betriebsrat.