In vielen Betrieben sind Beschäftigte im Arbeitsablauf mit gefährlichen Oberflächen konfrontiert: Egal, ob es sich um Ecken oder Kanten an Arbeitsmitteln bzw. an baulichen Anlagen oder um raue Oberflächen bei Werkstücken oder Abfällen handelt – überall hier gilt es, die Kollegen bestmöglich zu schützen. Dabei haben Sie als Betriebsrat ein gewichtiges Wörtchen mitzureden.
Normalerweise lautet eine wichtige Sicherheitsregel im Umgang mit Strom: Arbeiten an Elektroanlagen sollen nur durchgeführt werden, wenn die Spannung abgeschaltet ist. Aber bei vielen Tätigkeiten in Niederspanungs- wie Hochspannungsanlagen ist ein Arbeiten unter Spannung unverzichtbar. Doch dann ist höchste Vorsicht geboten: Es besteht Lebensgefahr, wenn Montieren, Reinigen, Auswechseln von Zählern und Schaltuhren und andere Wartungsaufgaben „unter Spannung“ durchgeführt werden.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn sie optimal an ihren Träger angepasst ist. Dabei sind einige ergonomische und gesundheitliche Anforderungen zu beachten. Nutzen Sie Ihr Kontrollrecht, um zu prüfen, ob Ihr Arbeitgeber diese Punkte ausreichend beachtet.
Je nach Arbeitsplatz müssen Beschäftigte eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen. Damit diese auch wirklich gut vor Gefahren schützen kann, ist eine Anpassung an den einzelnen Träger wichtig. Und natürlich hilft die beste Ausrüstung nichts, wenn sie nicht korrekt und vollständig getragen wird. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dies sicherzustellen.