Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hat die Aufgabe, die Interessen von schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten in einem Unternehmen oder einer Behörde zu vertreten. Ihr kommt auch eine wichtige Rolle im Einstellungsprozess von schwerbehinderten und gleichgestellten Bewerbern zu.
Bei der Einladung zur Schwerbehindertenversammlung sind zahlreiche datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten, um die Persönlichkeitsrechte der eingeladenen Personen zu schützen. Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) sollte dabei besonders sensibel mit personenbezogenen und vertraulichen Daten umgehen.
Nachdem die Zahl der Schwerbehinderten auf vier absank, informierte der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung darüber, dass sie nicht mehr existiere. Diese wollte ihre Auflösung nicht akzeptieren und klagte vor dem Arbeitsgericht. Die Schwerbehindertenvertretung gewann gegen den Arbeitgeber.